BrauCo Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG

Saugleistungen und Abfallentsorgung

Ob Inhaltsstoffe aus den Fettabscheidern gastronomischer Einrichtungen, aus Leichtflüssigkeitsabscheidern von Tankstellen, Waschanlagen und Industriebetrieben oder Ablagerungen und andere Verschmutzungen aus den unterschiedlichsten Entwässerungsanlagen: Anfallende Schlämme und Flüssigkeiten sind abzusaugen und mittels geeigneter Technik einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Wir garantieren die umweltgerechte Arbeit eines Entsorgungsfachbetriebs!

BRAUCO Rohr- und Umweltservice ist als Entsorgungsfachbetrieb zum Absaugen sowie für den Transport saugfähiger Abfälle autorisiert. Dazu verfügen wir über modernste Saugfahrzeuge mit einem Ladevolumen von bis zu 13 m3, die auch für den Transport von Gefahrgut zugelassen sind.

RAUS UND WEG: PROFESSIONELLES ABSAUGEN

Fachgerechtes Absaugen und umweltgerechte Sauggutentsorgung entlasten die öffentliche Kanalisation und leisten einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz.

Was saugen wir ab?

  • Tierische und pflanzliche Fette
  • Öle und Benzine
  • Abwasser und Fäkalabwasser
  • Überschwemmungen

Wo saugen wir ab?

  • Fett- und Leichtflüssigkeitsabscheider
  • Verunreinigte Leitungssysteme
  • Straßenabläufe und zugehörige Anschlussleitungen
  • Pumpensümpfe von Hebeanlagen

MOBILE ABWASSERBEHANDLUNGSANLAGE

Wasserrecycling vor Ort: Der BrauCoMat ist eine mobile Koaleszenzabscheideranlage, die die Inhalte großvolumiger Abscheideranlagen oder mit Leichtflüssigkeiten verunreinigte Abwässer direkt an der Anfallstelle behandelt, die kontaminierte Phase trennt und das gereinigte Wasser wieder einleiten kann.

Dadurch kann die Menge an zu entsorgendem gefährlichen Abfall maßgeblich reduziert und von BRAUCO eine sehr wirtschaftliche Entsorgungsalternative angeboten werden.

ABFALLWIRTSCHAFTLICHE NACHWEISFÜHRUNG

Wer an der Entsorgung von Abfällen beteiligt ist, unterliegt einer Vielzahl von Regelungen und gesetzlichen Anforderungen.

Die vier Eckpunkte sind:

  • An der Abfallentsorgung sind beteiligt
    • Abfallerzeuger/-besitzer
    • Abfallbeförderer
    • Abfallentsorger,
    die jeweils behördlich registriert und genehmigt sowie nummeriert sind.
  • Abfälle werden in verschiedene Abfallarten kategorisiert. Es wird zwischen gefährlichen und sonstigen (nicht gefährlichen) Abfällen unterschieden.
  • Während für die Entsorgung von (nicht gefährlichen) Abfällen grundsätzlich keine Nachweispflicht besteht, ist die Entsorgung von gefährlichen Abfällen auf der Grundlage von Entsorgungs- bzw. Sammelentsorgungsnachweisen mittels Begleit- und Übernahmeschein im elektronischen Verfahren nachzuweisen.
  • Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist in einigen Bundesländern anzudienen, in Berlin und Brandenburg der Sonderabfallgesellschaft beider Länder. In NRW besteht grundsätzlich keine Andienungspflicht, einzelne Kommunen haben eine Andienung über ihre Satzung geregelt.