Allgemeine Geschäftsbedingungen  der Brauco Rohr- und Umweltservice GmbH & Co. Dienstleistungen KG  sowie der Brauco Rohr- und Umweltservice Ruhr GmbH

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Brauco und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Brauco stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Auftragserteilung / Preise / Fristen

Der Vertrag zwischen dem Kunden und Brauco kommt mit Unterzeichnung des Auftragsdokumentes durch den Kunden zustande.

Vor oder bei Auftragserteilung benannte Preise sind freibleibend. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages.

In diesem sind die beauftragten Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen. An einen verbindlichen Kostenvoranschlag ist Brauco bis zum Ablauf von einer Woche gebunden.

Preisangaben verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern im Auftragsdokument nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, sind etwaige Entsorgungskosten nicht in den Preisen einbegriffen.

Führt Brauco die Entsorgung von Stoffen oder Bauteilen durch, die bei der Auftragserbringung angefallen sind, hat Brauco die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Die hierbei entstehenden Kosten sind vom Kunden zu erstatten.

Brauco ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten.

Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, wird Brauco unverzüglich einen neuen Fertigstellungstermin benennen.

Kann Brauco einen verbindlichen Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder erheblicher Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

Brauco ist jedoch verpflichtet, den Kunden über Verzögerungen zu unterrichten und bereits erbrachte Gegenleistungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu erstatten.

3. Mitwirkungspflichten

Der Kunde hat Brauco auf Anforderung alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen über die Beschaffenheit von Baulichkeiten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, an denen Brauco Arbeiten ausführt.

Brauco übernimmt keine Verpflichtung zur Beschaffung solcher Informationen.

4. Eigentumsvorbehalt

Soweit von Brauco eingebaute Zubehör- und Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich Brauco das Eigentum bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

5. Zahlung

Zahlungen sind spätestens bei Abnahme der erbrachten Leistung ohne Skonto oder sonstige Nachlässe zu leisten.

Gegen Ansprüche von Brauco kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Der Zahlungsanspruch ist während des Verzugs mit dem jeweils geltenden Verzugszins zu verzinsen.

Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

6. Sachmangel, Garantie

Bei Dienstleistungen oder Reparaturarbeiten an bestehenden Einrichtungen und Bauteilen ist nicht die Herstellung einer neuen oder neuwertigen Sache geschuldet.

Mängel sind Brauco unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen.

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.

Eine Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich im Auftragsdokument zugesichert wurde.

7. Haftung

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8. Hinweise zum Datenschutz

Brauco erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Eine Nutzung zu Werbe-, Markt- oder Meinungsforschungszwecken erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden.

Der Kunde kann jederzeit Auskunft über seine gespeicherten Daten verlangen sowie deren Berichtigung oder Löschung.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Brauco.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.