GENERALINSPEKTION VON ABSCHEIDERANLAGEN
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten bzw. Fette sind entsprechend der technischen Regeln alle fünf Jahre zu überprüfen (Generalinspektion). Die Generalinspektion umfasst eine Ordnungs- und technische Prüfung einschließlich Dichtheitsprüfung.
In Berlin und Brandenburg sind Generalinspektionen von Leichtflüssigkeitsabscheidern, die der jeweiligen Indirekteinleiterverordnung unterliegen, durch entsprechend anerkannte Sachverständige durchzuführen.
SACHVERSTÄNDIGEN-TEAM ABWASSER
Bereits seit Juli 2006 verfügt BRAUCO Rohr- und Umweltservice über eine eigene, durch den Berliner Senat anerkannte sachverständige Stelle nach § 5 der Indirekteinleiterverordnung Berlin, die bundesweit prüfberechtigt ist.
Wir erfüllen Ihre Pflichten.
Aufgrund ihrer langjährigen kompetenten und zuverlässigen sowie stets unabhängigen Prüftätigkeit genießen unsere vier Sachverständigen sowohl bei den Umweltämtern in Berlin und Brandenburg als auch bei unseren Kunden höchste Achtung. Ausdruck dafür ist die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz in Berlin schon bis zum 31.12.2024 verlängerte Anerkennung des Sachverständigen Teams Abwasser.