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Prüfintervalle und Prüfkriterien   Vorige Seite     Nächste Seite  
         
Prüfintervalle
Die zuständigen Behörden legen im Einzelfall die Prüfintervalle und Kriterien fest. Neben der Prüfung bei Inbetriebnahme oder Umbau erfolgen Wiederholungsprüfungen. Hierzu sind insbesondere die erhöhten Anforderungen in Wasserschutzgebieten und an Anlagen nach Verwaltungsanordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS), z.B. Abfüllflächen, zu berücksichtigen.
Im allgemeinen sind folgende Prüfintervalle einzuhalten:

Leichtflüssigkeitsabscheider:
alle 5 Jahre im Rahmen der Überprüfung (Generalinspektion)

Fettabscheider:
alle 5 Jahre im Rahmen der Überprüfung (Generalinspektion)

Leitungen und Haltungen einschließlich Schächte, Abläufe etc:

  • Gewerbliches Abwasser vor Abwasserbehandlungsanlagen: alle 5 Jahre
  • Gewerbliches Abwasser nach Abwasserbehandlungsanlagen: alle 15 Jahre
  • Häusliches Abwasser: alle 25 Jahre

Anlagen, die der Verwaltungsanordnung für wassergefährdende Stoffe (VAwS) unterliegen:
alle 5 Jahre (betrifft alle Teile der Entwässerung)

In Wassergewinnungsgebieten und Trinkwasserschutzzonen gelten gesonderte Prüfintervalle.

 
Prüfkriterien
Die anzuwendenden Normen und Vorschriften geben genaue Prüfanforderungen an zulässige Toleranzen, den Umfang der Dokumentation und die zu prüfenden Elemente vor. BrauCo arbeitet mit lasergestützten Prüfinstrumenten, die von der LGA Würzburg zugelassen sind, jährlich einer Kalibrierung durch den Hersteller unterzogen werden und monatlich im Rahmen der Eigenkontrolle auf Funktions- und Messgenauigkeit getestet werden. Alle Anlagen sind manipulationssicher aufgebaut und verfügen über den jeweils aktuellen Softwarestand zur Berechnung der Prüfkriterien auch für komplexe Bauwerke.

Nur durch den Einsatz dieser Geräte in Verbindung mit geschultem Personal können die Anforderungen der Normen eingehalten werden und die Güteprüfungen fachgerecht durchgeführt werden.

 

 
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