Leichtflüssigkeitsabscheider trennen über die Schwerkraft das Schmutz-
oder Regenwasser von den Feststoffen (Schlammfang) und von den mineralischen
Ölen (Abscheider) und sind als Öl-/Wasserabscheider oder Koaleszenzabscheider
ausgebildet. Die DIN 1999-100 enthält die Anforderungen an die Bemessung,
die konstruktive Ausbildung und die Unterhaltung von Leichtflüssigkeitsabscheidern.
Systemlösungen von Leichtflüssigkeitsabscheidern
BrauCo bietet Ihnen den Abschluss von Entsorgungs- und Wartungsverträgen. Zur Vermeidung von
Verstopfungen empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Reinigung der den Leichtflüssigkeitsabscheidern
vorgeschalteten Entwässerungsanlagen.
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Unsere Monteure sind umfassend geschult und verfügen über die erforderliche Sach- und Fachkunde.
Die Fahrzeuge sind besonders geräuscharm und entsprechen dem neuesten Stand der Technik sowie den Anforderungen der GGVSE/ADR.
Referenzen
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Unsere Leistungen
- Einweisung zur monatlichen Eigenkontrolle, Ausstattung
mit den erforderlichen Gerätschaften
- Erstellung Betriebstagebuch
- halbjährliche sachkundige Wartung entsprechend
Herstellervorgaben zur Prüfung der Funktionstüchtigkeit und Einhaltung
der maximalen Füllzustände, Dokumentation im Betriebstagebuch
- Entsorgung des Schlammfanges und Leichtflüssigkeitsabscheiders,
beinhaltet vollständige Entleerung, Reinigung der Innenwände, Koaleszenzeinsätze
und sonstiger Einbauteile, Wiederauffüllen mit Frischwasser, Funktionskontrolle,
Dokumentation im Betriebstagebuch, fachgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle
- alle 5 Jahre Überprüfung (Generalinspektion) durch einen Sachverständigen nach §5 der Indirekteinleiterverordnung Berlin,
beinhaltet u.a. Bemessungs-, Eignungs- und Zustandsüberprüfung,
Nachweis der Dichtheit des Leichtflüssigkeitsabscheiders
und des vorgeschalteten Entwässerungssystems nach DIN
1986-30, Prüfung des Vorhandenseins einer Warnanlage oder Überhöhung,
Prüfung des Betriebstagebuches, Erstellung Prüfbericht zur Behördenvorlage
- bei Erfordernis Sanierung
zur Beseitigung von Undichtigkeiten
- bei Erfordernis Einholen des Sachverständigen-Gutachtens nach VAwS
und Unterstützung im Behördenmanagement
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