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Generalinspektion von Abscheidern   Vorige Seite     Nächste Seite  
         
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten bzw. für Fette sind nach DIN 1999-100 bzw. DIN 4040-100 einer Überprüfung (Generalinspektion) alle 5 Jahre zu unterziehen. Aufgabenstellung ist die umfassende Ordnungs- und technische Prüfung der Anlagen einschließlich der Dichtheitsprüfung. Die Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern, die der Indirekteinleiterverordnung Berlin unterliegen, ist durch entsprechende anerkannte Sachverständige durchzuführen.

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Unsere Leistungen
Brauco verfügt mit dem SachverständigenTeam Abwasser über eine eigene, durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin anerkannte sachverständige Stelle nach §5 der Indirekteinleiterverordnung Berlin. Als Sachverständige sind Ingo Dombrowski, Thomas Heppner, Matthias Klemm und Frank Wildemann berufen. Die technische Leitung des SachverständigenTeams Abwasser obliegt Joachim Gronau und Michael Zeise. Das SachverständigenTeam Abwasser hat sich eine eigene Satzung gegeben und verpflichtet, unabhängig und neutral zu wirken, eine höchste Fachkunde zu besitzen und durch laufende Schulungen und sonstige Maßnahmen weiterzubilden.

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